Der Vermittlungsgutschein
Hinweise zum Vermittlungsgutschein
Wenn Sie seit mehr als 8 Wochen arbeitslos sind und im Leistungsbezug des Arbeitsamtes stehen, erhalten Sie den
Vermittlungsgutschein vom Arbeitsamt.
Der Vermittlungsgutschein ist drei Monate gültig und Sie können damit zu einem Privatvermittler Ihrer Wahl gehen. Wenn der Gutschein abgelaufen ist, und Sie sind noch nicht vermittelt, können Sie einen neuen Gutschein beantragen.
Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II entscheidet der Sachbearbeiter im Einzelfall über die Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines.
Bei erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das von vornherein länger als drei Monate andauert, erhält der Privatvermittler einen Abschlag von 1.000 EUR.
Die Restzahlung erfolgt nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten Dauer.
Quelle ist BA in Nürnberg, Stand Januar 2010, gefunden bei
www.arbeitsagentur.de.